Mehrwegverpackungen für „To Go“ seit dem 1. Januar
Nach der Novelle des Verpackungsgesetzes Anfang Juli 2022 wird ab 1. Januar 2023 das Angebot von Mehrwegverpackungen für alle verpflichtend, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher in den Verkehr bringen. Die Pflicht zur Mehrwegverpackung Dabei darf es beim Preis keinen Unterschied machen, ob sich die Kunden für die Mehr- oder Einwegverpackung entscheiden. Die Endkunden müssen auch explizit […]
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