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IBAN-Diskriminierung: 9 große Fintechs starten die Initiative „Accept my IBAN“

Einige Unternehmen des europäischen Finanztechnologiesektors schließen sich zusammen, um endlich das anhaltende Problem der IBAN-Diskriminierung in Europa anzugehen. 

Accept my IBAN ist die Initiative der Neo-Bank Wise (ehemals TransferWise), deren Angebot hauptsächlich auf Geldtransfer und einem Mehrwährungskonto basiert. Wise hat jetzt die Website acceptmyiban.org gestartet, um Verbraucher, die mit IBAN-Diskriminierung konfrontiert sind, aufzufordern aktiv zu werden. Banken, Internet-Provider, Versicherungen oder gar Behörden, die ihre IBAN mit der Begründung ablehnen, dass sie nicht mit „DE“ beginnt sollen gemeldet werden. Wise wird bei dieser Aktion von den Fintechs von Raisin, N26, Revolut, SumUp, Starling Bank, Klarna und Fire unterstützt.

IBAN-Diskriminierung ist gesetzeswidrig

Auch die Wettbewerbszentrale in Deutschland kämpft schon seit Jahren gegen diese Machenschaften. Es wurde auch eigens ein Sepa-Beschwerdeformular eingeführt, wo Verstöße gemeldet werden können. Wie erfolgreich die Wettbewerbszentrale hier kämpft, ist leider nicht bekannt.

Telefonanbieter, Energieversorger, Versicherungen, E-Commerce, Behörden oder Dienstleistungen. Alle Sektoren sind davon betroffen und die Gründe, die für die Ablehnung einer ausländischen IBAN angegeben werden, sind vielfältig.

Ein Computersystem, das die Erfassung ausländischer Bankdaten nicht zulässt, Lastschriftformulare, welche mit dem Kürzel DE bereits vorausgefüllt ist, allgemeine Verkaufsbedingungen, die eine Konto in Deutschland erfordern und so weiter.

Auch ich selbst hatte schon mehr als einmal dieses Problem. So weigert sich zum Beispiel mein Vermieter, die städtische Wohnungsbau mit über 22oo Wohnungen, eine Lastschrift auf meinem niederländischen bunq-Konto einzuziehen. Netflix verweigert hier ebenfalls die Lastschrift. Und Payback weigert sich, das Guthaben auszuzahlen.

Das Problem: Alle diese Gründe sind unzulässig im Hinblick auf die Regelungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Denn so etwas nennt man „IBAN-Diskriminierung“ und ist seit 2014 gesetzeswidrig.

Paragraph 9 der Sepa-Verordnung

Zugänglichkeit von Zahlungen

(2) Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist.

Hier noch der Link zur vollständigen Verordnung

 

Jede/r kann auf der Seite seinen Fall einreichen – unabhängig davon, mit wem die Bankgeschäfte oder Zahlungen getätigt wurden. Alle Fälle werden anonymisiert und dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet, damit diese entsprechende Maßnahmen ergreifen können.


 

2 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] IBANs können in Deutschland lebende Kund:innen künftig alle Kontofunktionen ohne lästige IBAN-Diskriminierung […]

  2. […] Eine IBAN von dem Land/den Ländern Ihrer Wahl klingt schon mal sehr interessant. Was bedeuten würde, das Nøelse auch in jeden dieser Länder einen Sitz haben muss. Das wird auf jeden Fall ein interessanter Aspekt und natürlich ein großer Vorteil. Ich habe mit meiner NL-IBAN von bunq doch gelegentlich das Problem mit IBAN-Diskriminierung. […]

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