Gesetze Regeln

Neue Regeln und Gesetze: Was sich 2022 alles ändern wird

Neues Jahr – neues Glück. So heißt es zumindest. Mit dem neuen Jahr kommen zahlreiche neue Regeln und Gesetze. Die meisten davon sind auch durchaus positiv für den Verbraucher.

Die neuen Regeln und Gesetze für das Jahr 2022

Wie zu erwarten, wurden erfreulicherweise die E-Auto-Prämien verlängert. Die Innovationsprämie seitens der Hersteller, welche bis zu 3000 Euro Ersparnis einbringt, wurde bis Ende 2022 verlängert. Der zusätzliche staatliche Umweltbonus, welcher sogar bis zu 6000 Euro beträgt, läuft wohl sogar noch länger.

Deutlich verschärft werden hingegen die Förderrichtlinien bei Plug-in-Hybriden. Ab 2022 erhalten nur noch Modelle die Förderung, die entweder maximal 50 Gramm CO₂/km ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern vorweisen können. Ab 2024 steigt diese Mindestreichweite sogar auf 80 Kilometern.

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 2022 keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner erwerben. Da der Geek seine Fahrkarten sowieso per App bucht, ist das wohl keine große Einschränkung. Die Strafe für Schwarzfahrer beträgt übrigens das Doppelte des regulären Fahrpreises, also leicht eine dreistellige Summe. Mindestens sind 60 Euro fällig.

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab Januar unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes. Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf des Gerätes vorlag, wird von sechs Monaten auf 12 Monate ausgedehnt.

Damit defekte Handys, Rasierer oder elektrische Zahnbürsten nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden, wird die Rückgabe von Elektro-Schrott deutlich erleichtert. Spätestens ab dem 1. Juli sollen Verbraucher kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch in jedem Supermarkt und Discounter abgeben können, der größer als 800 Quadratmeter ist. Alle anderen Geräte sollten natürlich trotzdem nicht in den Hausmüll wandern, sondern beim nächsten Wertstoffhof abgegeben werden.

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber trotzdem nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und die Versorger beim Einkauf deutlich mehr als vor einem Jahr zahlen müssen.

Die Deutsche Post erhöht das Porto. Der Standardbrief kostet demnach 85 statt bisher 80 Cent. Auf die Postkarte müssen 70 Cent statt bisher 60 Cent geklebt werden. Auch weitere Briefgrößen, Sendungen per Einschreiben sowie Bücher- und Warensendungen bis ein Kilo werden um ein paar Cent teurer. Aber welcher Geek verschickt denn noch solch mittelalterliche Snail-Mails?!

Zum 1. März 2022 tritt eine weitere verbraucherrechtliche Änderung in Kraft. Handyverträge oder Zeitschriftenabos unterliegen dann neuen Regeln zur automatischen Vertragsverlängerung. So verkürzt sich die Kündigungsfrist grundsätzlich von drei Monaten auf nur noch einen Monat. Die automatische, stillschweigende Vertragsverlängerung darf – nach der Mindestvertragslaufzeit – ebenfalls nur noch einen Monat betragen. Lange, ungewollte Vertragsverpflichtungen sollen somit eingedämmt werden.

Wer einen Vertrag im Internet abschließt, kann diesen künftig auch schnell und unkompliziert online kündigen. Bei Bestellungen im Netz wird es bald einen Kündigungsbutton – die sogenannte Schaltfläche zur Vertragsbeendigung – geben. Mit dieser können geschlossene Verträge widerrufen werden. Ab 1. Juli wird dieser Kündigungsbutton zur Pflicht.

Für digitale Produkte wie Fitnesstracker, TV-Geräte, Smartphones, Tablets oder auch Software wie Apps, E-Books oder Streamingdienste gelten ab 2022 die üblichen Gewährleistungsrechte. Zudem gilt eine neue Update-Pflicht. Das heißt, dass Verbraucher für einen angemessenen Zeitraum Sicherheitsupdates und funktionserhaltende Aktualisierungen erwarten dürfen. Man geht davon aus, dass bis zu sieben Jahre Updates bereitgestellt werden sollen. Bislang standen fünf Jahre Updates und mindestens drei Jahre Sicherheits-Aktualisierungen für intelligente Geräte sowie Software im Raum.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Ab 2022 soll ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform ersetzen. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer bringen. Die Daten werden dann automatisch an Krankenkasse und Arbeitgeber übertragen. Als Patient muss man sich also um nichts mehr kümmern.
 

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert