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Kfz-Zulassung im Autohaus ab 1. September möglich

Ab dem 1. September sind Kfz-Zulassungen im Autohaus möglich. Basis dafür ist die Stufe 4 des Projekts i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Wer als Autohändler Fahrzeuge für seine Kundinnen und Kunden zulassen möchte, kann das digital über die sogenannte Großkundenschnittstelle (GKS) machen. Entweder nehmen die Kfz-Betriebe hierfür die Hilfe eines dafür registrierten Dienstleisters in Anspruch oder lassen sich selbst als eine Großkundenschnittstelle registrieren. Ganz gleich, welcher Weg gewählt wird: Nach erfolgter elektronischer Zulassung kann der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sofort losfahren. Darüber hinaus können Autohäuser nun auch über die regionalen Portale der Kfz-Zulassungsstellen eigene Fahrzeuge auf sich selbst zulassen und nicht nur abmelden, wie das bisher schon möglich war. Insbesondere Tageszulassungen können die Händler jetzt selbst abwickeln.

Es ist gut, dass die Online-Zulassung kommt.

betont ZDK-Präsident Arne Joswig.

Im ZDK haben wir hart dafür gekämpft, dass die Stufe 4 des Projekts i-Kfz überhaupt möglich wurde.

Sie bietet ein enormes Potenzial für die Digitalisierung des Kfz-Zulassungswesens.

Die elektronische Zulassung darf aber nicht das Ende der Digitalisierungsbemühungen sein.

blickt Joswig nach vorn.

Auch kleine Betriebe sollten die Möglichkeit bekommen, über die regionalen Portale der Kfz-Zulassungsstellen und damit außerhalb der Großkundenschnittstelle Fahrzeuge für ihre Kundinnen und Kunden zulassen zu können. Langfristig müssen alle Fahrzeugdokumente digital verfügbar und der Zulassungsprozess voll digital durchführbar sein.

Mit der Stufe 4 des Projekts i-Kfz geht ein hoch komplexes System an den Start. Zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits und der Wirtschaft andererseits müssen vielfältige Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden. Deshalb ist nach Einschätzung des ZDK zu Beginn mit Geburtswehen zu rechnen.

Voll entfalten wird sich die Innovationskraft von i-Kfz Stufe 4 erst dann, wenn alle Zulassungsbehörden das automatisierte Verfahren freischalten und damit für ihre regionale Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger die Grundlage für das sofortige Losfahren schaffen.

so Arne Joswig.

Dem ZDK liegen bisher keine Informationen vor, wie viele und welche Zulassungsbehörden derzeit schon die elektronische Zulassung anbieten oder dazu schon bald in der Lage sein werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jedoch zugesagt, ab dem 1. September eine Liste der teilnehmenden Kfz-Zulassungsstellen auf der KBA-Website bereitzustellen.

Quelle: ZDK


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