Beitragsservice, Rundfunkbeitrag, GEZ und so… [Update 2]
Heute habe ich einen „netten“ Brief vom Beitragsservice erhalten. Naja… Ganz so nett ist die Sache wohl doch nicht für mich…
Inhaltsverzeichnis
Was mir die netten Leute geschrieben haben…
Sehr geehrter Herr Baranovski,
nach der gesetzlichen Regelung wird der Rundfunkbeitrag entsprechend dem einfachen Grundsatz „Eine
Wohnung – Ein Rundfunkbeitrag“ erhoben. Diese Solidarfinanzierung ermöglicht ein unabhängiges und viel
seitiges Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Gemäß § 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde zur Sicherstellung der Aktualität unseres Daten-
bestandes ein erneuter Abgleich mit den Adressdaten der Einwohnermeldeämter durchgeführt. Der Anlass
für dieses Schreiben ist, dass unter der oben genannten Adresse keine Wohnung auf lhren Namen bei uns
angemeldet ist. Zur Klärung des Sachverhalts bitten wir um lhre Mithilfe.
Für lhre Angaben haben wir einen entsprechenden Antwortbogen diesem Schreiben beigefügt, den Sie uns
bitte innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.
Sie können hierfür auch gerne unseren Online-Service nutzen: Einfach unter rundfunkbeitrag.de im Such-
feld den Webcode AL06 eingeben. Zum anschließenden Einloggen benötigen Sie das oben stehende Akten-
zeichen und lhre Postleitzahl. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einge-
halten.
Erhalten wir innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen Angaben, behalten wir uns vor, eine rückwirkende
Anmeldung der Wohnung auf lhren Namen vorzunehmen. Die Anmeldung basiert auf den Informationen des
Einwohnermeldeamts.
Sie fragen sich vielleicht, warum wir Sie anschreiben und um Angaben zur Klärung der Rundfunkbeitrags-
pflicht bitten, obwohl sich aus Ihrer Sicht keine Änderungen ergeben haben? Gründe hierfür können sein,
dass die Wohnung auf den Namen Ihrer Mitbewohnerin oder lhres Mitbewohners bei uns angemeldet war
und diese oder dieser inzwischen ausgezogen ist oder lhre zuvor gemachten Angaben aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen bei uns gelöscht werden mussten. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßenlhr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Tja, da muss ich es doch tatsächlich verschwitzt haben mich anzumelden. Aber als ehrlicher Bürger habe ich das jetzt natürlich sofort nachgeholt – Rückwirkend. Allerdings „nur“ bis 2013, auch wenn ich schon länger in dieser Wohnung lebe.
[Nachtrag: Stichtag für die Nachzahlung ist 01/2013. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Beitragsservice die Gebühren rückwirkend einfordern. Zuvor war dafür die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zuständig.]
Also trotzdem fast 6 ganze Jahre. Da dürfte sich meine Nachzahlung auf rund 1200 € belaufen.
Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden.
Update:
Das ging ja Fix. Schon nach drei Tagen hatte ich erneut ein schreiben des Beitragsservice im Briefkasten.
Sehr geehrter Herr Baranovski,
wir bedanken uns für Ihre Anmeldung und begrüßen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutsch-
landradio.
Aufgrund Ihrer Angaben haben wir die Wohnung auf Ihren Namen unter der Beitragsnummer xxx xxx xxx
zum 01.01.2016 angemeldet. Für das Anmeldedatum haben wir das vorausgegangene Klärungsverfahren zur
Ermittlung der Rundfunkbeitragspflicht, welches bis zum 31.12.2015 abgeschlossen war, berücksichtigt.angemeldet Wohnung ab 01.01.2016 17,50 EUR
Sie möchten die Rundfunkbeiträge jährlich im Voraus im Lastschriftverfahren zahlen. Die Rundfunkbeiträge
können erst vom Girokonto eingezogen werden, wenn ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Leider
liegen uns nicht alle Angaben für ein gültiges Mandat vor.
Für die Erteilung des Mandats erhalten Sie in Kürze ein entsprechend vorbereitetes Formular, welches Sie
uns freundlicherweise zurücksenden. Bis dahin senden wir Ihnen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen
Zahlungsaufforderungen.Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Das bedeutet für mich, dass ich „nur“ zwei anstatt sechs Jahre nachzahlen darf. Die Ansprüche für Beiträge aus den vorherigen Jahren sind wohl verjährt (Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Ich denke, da bin ich noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen.
Kurz vor Weihnachten hat sich der Beitragsservice erneut bei mir gemeldet und mir ein nicht ganz so schönes „Geschenk“ präsentiert.
Update 2:
Ihre Rundfunkbeiträge sind am 01.01.2019 fällig..
Bitte zahlen Sie den Betrag von 840,00 EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.Möchten Sie den Rundfunkbeitrag einfach und bequem per Lastschrift zahlen? Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats werden die Rundfunkbeiträge künftig von Ihrem Konto eingezogen. Gerne können Sie hierfür das beigefügte Formular verwenden oder Ihre Daten unter rundfunkbeitrag.de online übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und DeutschlandradioSo errechnet Sich der Gesamtbetrag
15.12.18 | Rundfunkbeitrage fur 1 Wohnung 01.2016 – 12.2016 -210,00
15.12.18 | Rundfunkbeitrage fur 1 Wohnung 01.2017 – 12.2019 -630,00
Gesamtbetrag -840,00
Hi,
habe auch so ein brief bekommen welches von den 4 moeglichkeiten hast du angekreuzt?
PS.: Ein „Service“ fuer den den ich zahlen muss auch wenn ich diesen nicht in anspruch nehme oder moechte ist in meinen augen kein „Service“ sondern ein zwang…….!!!!!!!!!
Gute Frage. Was hast du angekreuzt?
Ich habe die Website genutzt und meine Wohnung angemeldet.
Was im Brief wohl der erste Punkt wäre.
Als wir damals unser Haus gekauft haben, dachten wir mit der Sat-Schüssel wäre das erledigt. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht, waren mit knapp 1200 Euro Nachzahlung dabei Jahre später. LG Romy